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   AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980b C 15/20 WEG   

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https://dejure.org/2021,61194
AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980b C 15/20 WEG (https://dejure.org/2021,61194)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 17.12.2021 - 980b C 15/20 WEG (https://dejure.org/2021,61194)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - 980b C 15/20 WEG (https://dejure.org/2021,61194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Für vor der WEG-Reform entstandene Schadensersatzansprüche gilt das alte Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Wiederherstellung von Markierungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980b C 15/20
    Es ist (bzw. war für die Zeit vor dem 01.12.2020) anerkannt, dass der Verwalter auf Grund des Verwaltervertrags selbst verpflichtet ist, dem einzelnen Wohnungseigentümer den Schaden zu ersetzen, der diesem durch die Verletzung der vertraglichen Pflichten entsteht (vgl. etwa BGH, ZWE 2012, 431, 433 = ZMR 2012, 974; Becker, in: Bärmann, WEG, 14. Aufl. 2018, § 27, Rn. 345).
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95

    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980b C 15/20
    Ähnlich wie im Fall einer erst verspäteten Berufung auf das Fehlen der Passivlegitimation (vgl. BGH, NJW 1996, 2724, 2725) ist es der Beklagten verwehrt, dem Kläger seine Aktivlegitimation abzusprechen, nachdem sie sich ihm gegenüber schon bereit erklärt hatte, sich einer etwaigen Erledigungserklärung nebst Kostenlastzusage anzuschließen.
  • OLG Dresden, 09.06.2010 - 5 U 26/09

    Beschädigung öffentlicher Leitungen durch Baggerarbeiten

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980b C 15/20
    Eine Vorteilsanrechnung findet allerdings nur statt, wenn die Schadensbeseitigung eine messbare Vermögensmehrung bewirkt hat, die Werterhöhung sich für den Geschädigten wirtschaftlich günstig auswirkt und die Vorteilsausgleichung dem Geschädigten zumutbar ist (vgl. dazu etwa OLG Dresden, Urt. v. 9.6.2009 - 5 U 26/09, BeckRS 2010, 20233).
  • LG Hamburg, 07.06.2010 - 318 T 12/08

    Haftung des WEG-Verwalters für Informationspflichtverletzung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980b C 15/20
    Eine Unterlassung ist dann für einen Erfolg kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Schaden mit Sicherheit verhindert hätte; die bloße Möglichkeit oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit hierfür genügt nicht (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 614; LG Hamburg, ZMR 2011, 499 m.w.N.).
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